Seit 1. Mai 2014 ist die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Immobilienanzeigen müssen seitdem verpflichtend Angaben zum Energiebedarf des Gebäudes enthalten. Wer als Verkäufer oder Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Sollten Sie noch nicht über einen aktuellen Energieausweis für Ihr Objekt verfügen, erstellt SYNBIS.IMMO diesen gültigen Energieausweis für Sie zum Nulltarif. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung eines Makleralleinauftrages* für das zu verkaufende Objekt. Warum sich dieses Angebot für Sie als Eigentümer lohnt? Bei der Beauftragung von SYNBIS.IMMO zahlt nur der Käufer eine faire Makler-Courtage i.H.v. 3,57 % (inkl. MwSt) vom Verkaufspreis. Für den Verkäufer gilt: 0% Provision für den Verkäufer.
Mit SYNBIS.IMMO sind Sie als Eigentümer auf der sicheren Seite, denn durch das In-Krafttreten der EnEV-Novelle ändern sich die vorgeschriebenen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen:
- Handelt es sich bei dem Energieausweis um einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis?
- Wie hoch ist der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für das Gebäude, der auch im Energieausweis genannt wird?
- Was sind die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes?
- Welches Baujahr hatb die Immobilie?
- Und falls der Energieausweis erst nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde: Welche Energieeffizienzklasse (Klassen A+ bis H) gilt?
Darüber hinaus muss der Energieausweis oder eine Kopie hiervon beim Besichtigungstermin dem potenziellen Mieter oder Käufer vorgelegt werden.
Hohe Bußgelder
Fehlen bei der Bewerbung der Immobilie die genannten Pflichtangaben zur Energieeffizienz, drohen laut Gesetz im schlimmsten Fall Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
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*Bei Erteilung eines Makleralleinauftrages, 0% Provision für den Verkäufer; 3,57 % (inkl. MwSt) vom Verkaufspreis für den Käufer